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Das akademische Fechten

 

Unser Standpunkt

Mancher von uns zählt das Fechten zu den unangenehmeren Seiten der Mitgliedschaft, andere haben ihre besondere Freude daran. Das Fechten ist Bestandteil der Tradition, die von uns weitergeführt wird. Die Burschenschaft Arminia Mainz ist fakultativ schlagend: Unser Ziel ist die Vermittlung der Fähigkeiten eine Partie schlagen zu können. Wir verlangen  daher von jedem Bundesbruder das Einpauken bis zur Mensurreife. Die Entscheidung, eine Mensur fechten zu wollen, trifft jedoch jeder alleine für sich.

 

Die Art des Fechtens

Innerhalb einer Verbindung werden keine Mensuren ausgetragen, d.h. man ficht immer gegen ein Mitglied einer anderen Verbindung. Nicht die Paukanten, sondern die Fechtwarte der Verbindungen, die in der Regel zu örtlichen Waffenringen zusammengeschlossen sind, vereinbaren die Mensuren. Dabei werden die erlaubten Hiebe besprochen und die jeweiligen Paukanten nach Hiebhärte, Schnelligkeit und Technik beurteilt, um so ein ebenbürtiges Fechtniveau bei der Mensur zu gewährleisten.

Alle wichtigen Körperpartien, an denen es gefährliche Verletzungen geben könnte, sind durch Bandagierung geschützt: Paukbrille mit Nasenschutz (die Gehörgänge sind durch daran befestigte Leder ebenfalls geschützt), Halsbinde, Armstulp, Handschuh, Gelenkbinden, Paukweste etc. Zudem werden die Klingen während der Mensur ständig desinfiziert. Mindestens ein Paukarzt muss anwesend sein.

Jeder Waffenring hat einen eigenen Fechtcomment. Man unterscheidet Hochcomments, bei denen Hiebe erlaubt sind, die normalerweise die obere Kopfhälfte treffen, und Tiefcomments. Beim häufigeren "Wechseltempo" wird abwechselnd ausgeschlagen, d.h. während der eine Paukant seinen Hieb ausführt, ist der andere "verhängt", d.h. er pariert den Hieb mit Schläger und Arm und ist so geschützt. Je nach Comment hat ein "Gang" drei bis sechs Hiebe und eine Partie besteht aus 30 oder mehr Gängen. In der Regel wird zu Anfang und Ende einer Partie ein Ehrengang geschlagen, d.h. die Klingen treffen sich ohne einen scharfen Hieb.

Die Mensur juristisch betrachtet

Schon seit Beginn der Neuzeit wurde Verteidigung und Durchsetzung von Anschauungen und Ansprüchen als unangemessen empfunden und vom den Regierungen immer intensiver verfolgt. Die Strafgesetzbücher Deutschlands und Österreichs hatten das Duell generell verboten. Das Reichsgericht setze 1883 die Schlägermensur zunächst dem Duell gleich. 1933 wurde die Mensur ausdrücklich für straffrei erklärt. Dies wurde zwar vom Alliiertem Kontrollrat wieder aufgehoben, jedoch stellte der Bundesgerichtshof 1953 fest, dass die Bestimmungsmensur nicht den Tatbestand des Zweikampfes mit tödlichen Waffen erfülle; auch einen Verstoß gegen die guten Sitten verneinte der BGH. In den Neufassungen der Strafgesetzbücher sind sämtliche diesbezüglichen Verbote weggefallen.

 

Zur Geschichte des studentischen Fechtens

 

 

 

 

 

 

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